Verordnung des Reichsarbeitsminiters über die Einziehung der Beiträge zur Reichs

Verordnung des Reichsarbeitsminiters über die Einziehung der Beiträge zur Reichs

Verordnung des Reichsarbeitsminiters über die Einziehung der Beiträge zur Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 9. Februar 1938 (RGBl. I S. 182). nebst Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Juli 1938. 8° (22 cm). 55 S. Broschierte Klammerheftung. Etwas angestaubter Umschlag.

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